Stoppschild
Schöne neue Welt
Gesetz zu Web-Sperren passiert den Bundesrat
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag den heftig umkämpften Gesetzesentwurf (PDF-Datei) zu Web-Sperren im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet nach einer kurzen Aussprache abgenickt. Mit der Bestätigung des Beschlusses des Bundestags von Mitte Juni müssen Zugangsanbieter mit mehr als 10.000 Kunden voraussichtlich schon vom 1. August an Filter auf Basis einer geheimen Blockadeliste des Bundeskriminalamts (BKA) einrichten.
Wer eine Webadresse ansurft, die in dem Sperrverzeichnis gelistet ist, soll eine Stopp-Seite zu Gesicht bekommen; dabei anfallende Verkehrs- und Nutzungsdaten sollen, so legt §5 des Gesetzes fest, nicht für Zwecke der Strafverfolgung genutzt werden. Das Gesetz ist zunächst auf drei Jahre befristet.
Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hatte im Vorfeld die an Landesregierungen beteiligten Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke aufgefordert , dem Gesetz ihre Zustimmung in der Länderkammer zu verweigern. Vertreter der Bundestagsfraktionen dieser politischen Gruppierungen hatten die Initiative zuvor scharf als Einstieg in eine allgemeine Internetzensur kritisiert und verfahrensrechtliche Fehler ausgemacht. Das Plädoyer aus Teilen der Netzgemeinde war aber letztlich auf taube Ohren gestoßen.
Das BKA soll außereuropäische gemäß dem „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ Webseiten nach eigenen Ermessen auf die Schwarze Liste setzen dürfen. Eine Information der betroffenen Anbieter über die Aufnahme auf das Filterverzeichnis soll nur „in der Regel“ erfolgen, sofern der Hoster „mit zumutbarem Aufwand zu ermitteln ist“. Lagert ein illegales kinderpornographisches „Telemedienangebot“ außerhalb der EU, darf es „sofort in die Sperrliste aufgenommen werden“. Dafür muss nach Einschätzung des BKA davon auszugehen sein, „dass in dem betroffenen Staat andere Maßnahmen, insbesondere Mitteilungen an die für den polizeilichen Informationsaustausch zuständigen Stellen, nicht oder nicht in angemessener Zeit zu einer Löschung des Telemedienangebots führen“.
Die Filterliste des BKA, die von einem fünfköpfigen, beim Bundesdatenschutzbeauftragten angesiedelten Expertengremium mindestens vierteljährlich anhand von Stichproben überprüft werden soll, wird nach den Vorgaben des Gesetzes täglich aktualisiert. Die Provider müssen ihre Implementierungen des Sperrverzeichnisses folglich auch sonn- und feiertags auf den neuesten Stand bringen. Pauschale Ausnahmen von den Verpflichtungen etwa für Universitäten oder andere öffentliche Einrichtungen sind nicht vorgesehen. Nur auf Provider, die selbst „vergleichbar wirksame Sperrmaßnahmen einsetzen“, soll das Gesetz nicht angewendet werden. Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
Die Zugangsanbieter dürfen weiter als Betreiber der geplanten Stopp-Seiten dort anfallende Nutzerdaten wie IP-Adressen aufzeichnen. Diese dürfen nicht mehr direkt für Strafverfolgungszwecke herausgeben, können aber von der Polizei in Verdachtsfällen abgefragt werden. Die Provider haben dem BKA wöchentlich eine anonymisierte Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche pro Stunde auf die in der Sperrliste aufgeführten Webseiten zu übermitteln. Eine materielle Ausweitung der Sperren etwa auf „Killer-Spiele“ oder Hass-Seiten wird unter anderem vom Zentralverband der Sinti und Roma beziehungsweise von CDU-Politikern bereits gefordert. Das Gesetz muss noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
[quelle: heise.de]
richtet euch jetzt schonmal auf einen wachsenden schilderwald im internet ein. und ich hoffe, ihr merkt euch die initiatoren dieser zensurvorlage, wenn es im herbst dann zu den wahlen geht.
Sascha Raabe, SPD
„Wir müssen auf allen Ebenen gegen den Missbrauch von Kindern vorgehen. Die Internetsperre ist nur ein kleiner Baustein , aber selbst wenn dadurch kein Missbrauch nachträglich verhindert werden kann, wird das Persönlichkeitsrecht des Opfers geschützt und es wird nicht mehr jahrelang im Internet ungehindert zur Schau gestellt.“ Zusätzlich gilt das Gesetz ausschließlich für Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt und ist bis zum 31.12.2012 befristet. Eine speziell für dieses Gesetz vereinbarte Auswertung wird zeigen, ob die getroffenen Regelungen wirksamen Schutz bieten. „Von einer Zensur kann jedenfalls keine Rede sein. Auch davon nicht, dass dieses Gesetz einer generellen Kontrolle des Staates im Internet Tür und Tor öffnet.“
diesem Zitat aus seiner Veröffentlichung auf www.sascha-raabe.de kann ich nur einen zentralen Satz entgegnen:
„Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!“
~hust~
nachtrag: nur einen Tag später lese ich, dass die SPD beantragt hat, von unabhängiger Stelle aus die Wirksamkeit solcher Sperren prüfen zu lassen:
“ Im Hessischen Landtag hat die Regierungskoalition von CDU und FDP unterdessen am Donnerstagabend einen Antrag der SPD zur Durchführung einer Anhörung zur Effektivität von Web-Sperren abgebügelt. Die Sozialdemokraten wollten mit der Expertenbefragung laut ihrem medienpolitischen Fraktionssprecher Michael Siebel mit Unterstützung der Grünen und Linken in Erfahrung bringen , „welche technischen und rechtlichen Möglichkeiten bestehen, den Zugang zu Internetangeboten mit kinderpornographischen Inhalten effektiv und dauerhaft zu verhindern oder zumindest wesentlich zu erschweren“. Schwarz-Gelb sprach sich dagegen allein dafür aus, die Bundestagsanhörung zu dem überholten Gesetzesentwurf der Bundesregierung sowie das geänderte vom Parlament beschlossene Gesetz „auszuwerten“. Die SPD will die Expertenbefragung nun in Eigenregie durchführen.“ (quelle: heise.de)
ob Michael von der SPD weiß, was Sascha von der SPD tags zuvor vom Stapel liess? Nach einer einheitlichen Linie und koordinierter Öffentlichkeitsarbeit sieht das ja nicht aus.
Zensursula räumt auf!
