Internet
Ich mochte Volker Pispers schon immer..
Schöne neue Welt
Gesetz zu Web-Sperren passiert den Bundesrat
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag den heftig umkämpften Gesetzesentwurf (PDF-Datei) zu Web-Sperren im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet nach einer kurzen Aussprache abgenickt. Mit der Bestätigung des Beschlusses des Bundestags von Mitte Juni müssen Zugangsanbieter mit mehr als 10.000 Kunden voraussichtlich schon vom 1. August an Filter auf Basis einer geheimen Blockadeliste des Bundeskriminalamts (BKA) einrichten.
Wer eine Webadresse ansurft, die in dem Sperrverzeichnis gelistet ist, soll eine Stopp-Seite zu Gesicht bekommen; dabei anfallende Verkehrs- und Nutzungsdaten sollen, so legt §5 des Gesetzes fest, nicht für Zwecke der Strafverfolgung genutzt werden. Das Gesetz ist zunächst auf drei Jahre befristet.
Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hatte im Vorfeld die an Landesregierungen beteiligten Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke aufgefordert , dem Gesetz ihre Zustimmung in der Länderkammer zu verweigern. Vertreter der Bundestagsfraktionen dieser politischen Gruppierungen hatten die Initiative zuvor scharf als Einstieg in eine allgemeine Internetzensur kritisiert und verfahrensrechtliche Fehler ausgemacht. Das Plädoyer aus Teilen der Netzgemeinde war aber letztlich auf taube Ohren gestoßen.
Das BKA soll außereuropäische gemäß dem „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ Webseiten nach eigenen Ermessen auf die Schwarze Liste setzen dürfen. Eine Information der betroffenen Anbieter über die Aufnahme auf das Filterverzeichnis soll nur „in der Regel“ erfolgen, sofern der Hoster „mit zumutbarem Aufwand zu ermitteln ist“. Lagert ein illegales kinderpornographisches „Telemedienangebot“ außerhalb der EU, darf es „sofort in die Sperrliste aufgenommen werden“. Dafür muss nach Einschätzung des BKA davon auszugehen sein, „dass in dem betroffenen Staat andere Maßnahmen, insbesondere Mitteilungen an die für den polizeilichen Informationsaustausch zuständigen Stellen, nicht oder nicht in angemessener Zeit zu einer Löschung des Telemedienangebots führen“.
Die Filterliste des BKA, die von einem fünfköpfigen, beim Bundesdatenschutzbeauftragten angesiedelten Expertengremium mindestens vierteljährlich anhand von Stichproben überprüft werden soll, wird nach den Vorgaben des Gesetzes täglich aktualisiert. Die Provider müssen ihre Implementierungen des Sperrverzeichnisses folglich auch sonn- und feiertags auf den neuesten Stand bringen. Pauschale Ausnahmen von den Verpflichtungen etwa für Universitäten oder andere öffentliche Einrichtungen sind nicht vorgesehen. Nur auf Provider, die selbst „vergleichbar wirksame Sperrmaßnahmen einsetzen“, soll das Gesetz nicht angewendet werden. Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
Die Zugangsanbieter dürfen weiter als Betreiber der geplanten Stopp-Seiten dort anfallende Nutzerdaten wie IP-Adressen aufzeichnen. Diese dürfen nicht mehr direkt für Strafverfolgungszwecke herausgeben, können aber von der Polizei in Verdachtsfällen abgefragt werden. Die Provider haben dem BKA wöchentlich eine anonymisierte Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche pro Stunde auf die in der Sperrliste aufgeführten Webseiten zu übermitteln. Eine materielle Ausweitung der Sperren etwa auf „Killer-Spiele“ oder Hass-Seiten wird unter anderem vom Zentralverband der Sinti und Roma beziehungsweise von CDU-Politikern bereits gefordert. Das Gesetz muss noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
[quelle: heise.de]
richtet euch jetzt schonmal auf einen wachsenden schilderwald im internet ein. und ich hoffe, ihr merkt euch die initiatoren dieser zensurvorlage, wenn es im herbst dann zu den wahlen geht.
Sascha Raabe, SPD
„Wir müssen auf allen Ebenen gegen den Missbrauch von Kindern vorgehen. Die Internetsperre ist nur ein kleiner Baustein , aber selbst wenn dadurch kein Missbrauch nachträglich verhindert werden kann, wird das Persönlichkeitsrecht des Opfers geschützt und es wird nicht mehr jahrelang im Internet ungehindert zur Schau gestellt.“ Zusätzlich gilt das Gesetz ausschließlich für Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt und ist bis zum 31.12.2012 befristet. Eine speziell für dieses Gesetz vereinbarte Auswertung wird zeigen, ob die getroffenen Regelungen wirksamen Schutz bieten. „Von einer Zensur kann jedenfalls keine Rede sein. Auch davon nicht, dass dieses Gesetz einer generellen Kontrolle des Staates im Internet Tür und Tor öffnet.“
diesem Zitat aus seiner Veröffentlichung auf www.sascha-raabe.de kann ich nur einen zentralen Satz entgegnen:
„Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!“
~hust~
nachtrag: nur einen Tag später lese ich, dass die SPD beantragt hat, von unabhängiger Stelle aus die Wirksamkeit solcher Sperren prüfen zu lassen:
“ Im Hessischen Landtag hat die Regierungskoalition von CDU und FDP unterdessen am Donnerstagabend einen Antrag der SPD zur Durchführung einer Anhörung zur Effektivität von Web-Sperren abgebügelt. Die Sozialdemokraten wollten mit der Expertenbefragung laut ihrem medienpolitischen Fraktionssprecher Michael Siebel mit Unterstützung der Grünen und Linken in Erfahrung bringen , „welche technischen und rechtlichen Möglichkeiten bestehen, den Zugang zu Internetangeboten mit kinderpornographischen Inhalten effektiv und dauerhaft zu verhindern oder zumindest wesentlich zu erschweren“. Schwarz-Gelb sprach sich dagegen allein dafür aus, die Bundestagsanhörung zu dem überholten Gesetzesentwurf der Bundesregierung sowie das geänderte vom Parlament beschlossene Gesetz „auszuwerten“. Die SPD will die Expertenbefragung nun in Eigenregie durchführen.“ (quelle: heise.de)
ob Michael von der SPD weiß, was Sascha von der SPD tags zuvor vom Stapel liess? Nach einer einheitlichen Linie und koordinierter Öffentlichkeitsarbeit sieht das ja nicht aus.
Zensursula räumt auf!

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!
Nach einem Gesetz von CDU, CSU und SPD soll ab 2008 nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.

Derzeit dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehören Standortdaten und Email-Verbindungsdaten nicht. Der Kunde kann verlangen, dass Abrechnungsdaten mit Rechnungsversand gelöscht werden. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen kann eine Speicherung zudem bisher gänzlich vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann. All diese Mechanismen zum Schutz sensibler Kontakte und Aktivitäten würde eine Vorratsdatenspeicherung beseitigen.
Wo liegt das Problem?
Die aktuellen Pläne zur Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellen die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.
Unter einer Vorratsdatenspeicherung würden wir alle leiden:
- Eine Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.
- Eine Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
- Eine Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
- Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.
- Eine Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
- Eine Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen.
Stand der Dinge
CDU/CSU und SPD haben am 9. November 2007 den Gesetzentwurf zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland beschlossen. Der Bundesrat wird als nächstes dazu Stellung nehmen. Anschließend entscheidet der Bundespräsident, ob er das Gesetz unterzeichnet. Falls das Gesetz wie geplant zum Jahresende in Kraft tritt, wird die Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht.
Werden Sie aktiv:
- Beteiligen Sie sich an der Sammelklage gegen die Vorratsdatenspeicherung
- Arbeiten Sie im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mit
- Weitere Möglichkeiten, aktiv zu werden
Lesen Sie mehr:
- Aktuelle Nachrichten
- Hintergrundinformationen zur Vorratsdatenspeicherung
- Pro und Contra Vorratsdatenspeicherung
- Weiterführende Informationen und Materialien
mitmachen ist angesagt!
Internet Explorer
Die Seite kann mal wieder nicht angezeigt werden!
Die gewünschte Seite kann zur Zeit nicht angezeigt werden…na toll… Möglicherweise hatte die Seite gerade einen schlechten Tag, oder einfach keinen Bock auf Internet – wer weiß das schon…auch Microsoft weiß es nicht, aber damit man denkt sie wissen es, lassen sie einen erst einmal „die Browsereinstellungen überprüfen.“
Auch wenn es völlig sinnlos ist:
Klicken Sie auf Aktualisieren oder gehen Sie erst mal auf den Topf – das befreit wenigstens!…ich würde eher vorschlagen auf: leck mich! zu klicken – bringt zwar auch nix, reagiert aber wenigsten ein wenig ab…oder auf macht nix!…damit bringen Sie eine gewisse coolness und psychische Überlegenheit zu Ausdruck!Wenn Sie grad nix besseres zu tun haben, konnen Sie ja den Anweisungen von Microsoft folgen: Klicken Sie auf Extras und dann auf Internetoptionen um die Einstellungen für die Verbindung zu überprüfen“…natürlich bringt auch das nix, aber es gibt einem die Illusion so richtig auf Fehlersuche zu sein…Mein Lieblingstip kommt aber erst jetzt:“Stellen Sie mit Hilfe Ihres Netzwerkadministrators sicher, dass die aktuellen Einstellungen richtig sind!…Hach ja, ich und mein Netzwerkadministrator! Wir sind schon zwei echte Kumpels…seit ich Ihn habe, habe ich einfach die richtige Einstellung – Ich meine: Das Leben, die Liebe, das Internet – das ist doch alles nur eine Frage der richtigen Einstellung, oder? Naja, und dafür habe ich meinen Netzwerkadministrator! Oft rufe ich Ihn einfach mal an und sage:“ Netzi, alte Säge, was machen meine Einstellungen?“…Is das nicht toll?…Aber genug geplaudert, suchen wir lieber weiter nach dem Fehler. Also gut – fangen wir bei Ihnen an: Wie sieht’s aus mit Hämoriden? Blähungen? Probleme mit der Erektion? Nein? Hm, dann weiß ich auch nicht…mal sehen was Microsoft noch an Tips auf Lager hat, O.K.?“Einige Sites erfordern 128-bit Verbindungssicherheit.“ AHA! Dann is‘ ja alles klar! Diese miesen Sicherheitsfananatiker mit Ihren verdammten 128-bit-Sites. Ich hab’s ja immer gewußt! Als ob 30-bit oder 45 nicht ausreichen…Ich bin schon nach nur 8 oder 9 Bit völlig blau! Verdammte Pedanten – und was machen wir jetzt? Ah, Microsoft hat noch n‘ Tip:“Stellen Sie sicher, dass die Sicherheitseinstellungen unterstützt werden können, wenn Sie eine sichere Site erreichen möchten“…Ts, wie soll ich mit 128 Bier im Kanister noch irgendetwas sicher erreichen? Mir reicht es da schon, wenn ich beim überqueren der Straße die andere Site sicher erreiche… „Klicken Sie im Menü Extras auf Internetoptionen. Überprüfen Sie in der Registerkarte „Erweitert“ unter „Sicherheit“ die Einstellungen für SSL 2.0, SSL 3.0, TLS 1.0, PCT 1.0.“ Hehehehe, ja klar, logo,…und wenn’s dann noch nich‘ geht, dann checked doch auch mal den WWF, das BGB, die IHK oder IBM, in diesem Sinne: MfG!Klicken Sie auf die Schaltfläche Zurück ,um einen anderen Link zu verwenden…Oder Sie klicken auf vorwärts – weil sich nur Weicheier und Kissenknicker von Fehlermeldungen beeinflussen lassen! Und wem das alles irgendwie am Arsch vorbei geht, der klickt am besten auf is‘ mir eh egal… Fehler: Server oder DNS kann nicht gefunden werden.
Machen Sie einen Bluttest zur Genanalyse und gehen Sie nach Hause…das hier bringt doch alles nichts!